Definition nach EN 12665: Verhältnis der mittleren Beleuchtungsstärke auf der Nutzebene nach einer gewissen Benutzungsdauer einer Beleuchtungsanlage zu der mittleren Beleuchtungsstärke, die man unter denselben Bedingungen bei einer Neuanlage erhält.

Da die Planungsgrundlage der Wartungswert der Beleuchtungsstärke ist, reicht die Benutzungsdauer bis zum Zeitpunkt der Wartung.

Der Wartungsfaktor p hängt vom Alterungsverhalten der Lampe, der Leuchte, der Umgebung und vom Wartungsplan ab. Bei der Planung müssen diese Einflüsse für die festgelegte Raumnutzung berücksichtigt werden.

Auf  der Basis eines 3-jährigen Wartungsintervalls und des Einsatzes moderner Lampen-, Vorschaltgeräte- und Leuchtentechnologie beträgt der Wartungsfaktor für eine saubere Büroraumatmosphäre 0,67, bei verschmutzter Büroraumatmosphäre (z. B. durch Rauchen) 0,5.

Der Reziprokwert des Wartungsfaktors w ist der Planungsfaktor p.