1. Geltungs- und Anwendungsbereich


(1) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Vertragsleistungen der DIAL GmbH, Bahnhofsallee 18, D-58507 Lüdenscheid („DIAL“) gegenüber Unternehmern, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unser Leistungsangebot unter my.dialux.com richtet sich daher ausschließlich an Käufer, die das 18. Jahr vollendet haben und als Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

 

(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen DIAL und deren Kunden („Kunde“) in Bezug auf die befristete Überlassung der Software „DIALux“ (Basisversion) und die zu dieser Software zugehörigen Zusatzmodule („pro feature“), die auf Hardware des Kunden

installiert und betrieben wird. „DIALux“ ist eine Software zur professionellen Lichtplanung.

 

(3) Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als DIAL ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Änderungen von Nutzungsbedingungen


DIAL kann diese Nutzungsbedingungen aufgrund Veränderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, von Marktgegebenheiten oder bei der Einführung oder Änderungen von Produkten und Dienstleistungen anpassen. Änderungen gelten mit erneuter Inanspruchnahme der von den Änderungen betroffenen Leistungen als anerkannt, sofern der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen hat. DIAL wird den Kunden jeweils bei Bekanntgabe einer Änderung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

 

3. Vertragsschluss


„DIALux“ kann ohne eine Registrierung durch den Kunden genutzt werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit DIAL durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Software „DIALux“ bzw. durch dessen Nutzung zu Stande. Der Vertrag kommt auch zu Stande, indem sich der Kunde nach der erforderlichen Identitätsprüfung über das Registrierungsformular anmeldet bzw. registriert. Die Registrierung ist nur möglich, wenn der Kunde der Geltung dieser Nutzungsbedingungen aktiv zustimmt. Damit werden die Nutzungsbedingungen Vertragsbestandteil.

 

4. Leistungsumfang: Softwareüberlassung auf Zeit


(1) Vertragsgegenstand ist die Software „DIALux“ und/oder die zu dieser Software zugehörigen „pro features“. Sie umfasst die in der Produktbeschreibung aufgelisteten Funktionen und Hardwareanforderungen.

 

(2) Die Basisversion der Software „DIALux“ ist kostenfrei. Die zu dieser Software zugehörigen „pro features“ können nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen kostenpflichtig hinzu erworben werden.

 

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang, eine bestimmte Ausgestaltung, Ausstattung oder Funktionalität der Software „DIALux“ und/oder seiner „pro features“.

 

5. Nutzungsrechte, Schutzmaßnahmen, Anpassung der Software


(1) DIAL räumt dem Kunden an der Software „DIALux“ und/oder dem jeweiligen zu dieser Software zugehörigen „pro feature“ das zeitlich auf die jeweilige Vertragslaufzeit befristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software „DIALux“ und/oder das die zu dieser Software zugehörige „pro feature“ für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit auf einer bestimmten Hardware zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden bestellte Anzahl von Nutzungseinheiten.

 

(2) Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die bisherige Hardware im Nutzerportal von „DIALux“ freigeben, um die kostenpflichtigen Funktionen des jeweiligen „pro features“ auf der neuen Hardware weiternutzen zu können. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.

 

(3) DIAL ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Software zu treffen.

 

(4) Eine Änderung der Software durch den Kunden ist unzulässig. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nicht erlaubt.

 

(5) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale. 

 

(6) DIAL kann die Software (einschließlich deren Systemanforderungen) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung aufgrund einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, von geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), des Schutzes der Systemsicherheit oder der Fortentwicklung der Software (zur Klarstellung: im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen schuldet DIAL jedoch keine Fortentwicklung der Software) erforderlich ist.

 

6. Support


DIAL stellt für registrierte Nutzer einen kostenlosen Online-Support zur Unterstützung bei der Nutzung der kostenpflichtigen „pro features“ zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Know-How-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software. Der Support erfolgt per E-Mail, Telefon oder über das Online-Forum. Die Kontaktinformationen des Supports finden sich unter my.dialux.com.

 

7. Laufzeit


(1) Da die Basisversion der Software „DIALux“ kostenfrei ist, ist deren Nutzung vorbehaltlich der in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Regelungen, auf unbestimmte Dauer erlaubt. Die Nutzung der zu dieser Software zugehörigen „pro features“ ist für eine bestimmte Laufzeit (siehe Leistungspakete/Preisliste unter my.dialux.com) erlaubt („Grundlaufzeit“) und verlängert sich anschließend automatisch um denselben Zeitraum („Verlängerungslaufzeit“), wenn der Vertrag nicht von einer Partei zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende einer Laufzeit möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

 

(2) Einen laufenden Vertrag über das jeweilige „pro feature“ kann der Kunde jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zum Ende der jeweils vereinbarten Laufzeit über my.dialux.com kündigen. Der Kunde loggt sich hierfür mit seinen Zugangsdaten auf my.dialux.com ein und ruft seine laufenden Verträge auf. Der Kunde wählt dann den Vertrag aus, den er kündigen möchte und führt die Aktion „Vertrag kündigen“ aus. Nach Bestätigung der Aktion im Dialog ist der Vertrag gekündigt. Dies ist am aktualisierten Status des jeweiligen Vertrages erkennbar. Die mit dem Vertrag verbunden Lizenzen für die jeweiligen „pro features“ können noch bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit genutzt werden.

 

8. Vergütung, Laufzeit, Zahlungsmöglichkeiten


(1) Die Basisversion der Software „DIALux“ ist kostenfrei.

 

(2) Der Kunde schuldet DIAL für die Überlassung und die Einräumung von Nutzungsrechten an dem jeweiligen kostenpflichtigen „pro feature“ während der Vertragslaufzeit die für die jeweilige „pro feature“ vereinbarte Vergütung (siehe Leistungspakete/Preisliste unter my.dialux.com). Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, besteht die Vergütung in einer regelmäßigen Lizenzgebühr. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

 

(3) Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt für das jeweilige „pro feature“ und wird mit Vertragsbeginn für die jeweils dafür vorgesehene Laufzeit und danach mit Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit (siehe Ziff. 7 Ziff. 1) jeweils im Voraus fällig. Eine Erweiterung des jeweiligen „pro features“ ist jederzeit möglich. 

 

(4) Sofern der Kunde bereits über ein lizensiertes „pro feature“ verfügt und im Rahmen und während der Laufzeit dieser Lizenz weitere Lizenzen für neue Nutzer hinzubucht oder während der Laufzeit die Lizenzanzahl reduziert, werden diese Mehrkosten oder die entsprechende Vergütung (bei Reduzierung der Lizenzanzahl) anteilig, berechnet auf die verkürzte Laufzeit, mit der nächsten regulären Zahlung verrechnet. 

 

(5) Sofern der Kunde bereits über ein lizensiertes „pro feature“ verfügt und im Rahmen und während der Laufzeit dieser Lizenz ein weiteres „pro feature“ lizensiert, wird die Laufzeit des neuen „pro features“ an die Laufzeit des bereits bestehenden „pro features“ angepasst. Hierdurch soll eine einheitliche Laufzeit aller „pro features“ gewährleistet werden. 

 

(6) Als Zahlungsmittel werden akzeptiert: Zahlung per SEPA-Lastschrift, Zahlung per Kreditkarte. An Kreditkarten akzeptieren wir: Visa, Mastercard, American Express. Alle Transaktionen sind durch eine SSL-Verschlüsselung gesichert. Sollte eine Zahlung fehlschlagen oder kommt der Kunde mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, erlischt das Recht zur Nutzung der Software, ohne dass es einer Erklärung durch DIAL bedarf. Das „pro feature“ steht dem Kunden dann nicht mehr zur Verfügung.

 

(7) Rechnungen werden automatisch erstellt und als PDF-Datei per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Zusätzlich können Rechnungen als PDF-Datei über das Portal my.dialux.com heruntergeladen werden.

 

(8) DIAL ist berechtigt, die Vergütung für Leistungen, die fortlaufend erbracht und wiederkehrend und/oder in Abhängigkeit von der Nutzungsintensivität des Kunden zu vergüten sind, während der Laufzeit des Einzelvertrages zu prüfen. Die Unangemessenheit der bisherigen Vergütung kann sich insbesondere aus Änderungen des Leistungsumfanges ergeben, sofern dies zu einer Erhöhung der Kosten für die Leistungserbringung führt. Bei einer Änderung setzt DIAL den zukünftig zusätzlich oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) fest und teilt dem Kunden die Höhe des künftig zu zahlenden Nutzungsentgelts schriftlich oder in Textform mit, wobei zu Preiserhöhungen führende Preisanpassungen für eine Leistung nicht vor Ablauf von einem Jahr seit der letzten Preiserhöhung für dieselbe Leistung erfolgt. Preisänderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen. Übersteigt eine Erhöhung fünf Prozent der vorangehenden Vergütung für die Leistung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches dieser binnen eines Monats nach Zugang der Preiserhöhungserklärung ausüben kann. 

 

9. Mängelansprüche


(1) Die verschuldensunabhängige Haftung von DIAL für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Absatz 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn DIAL den Mangel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Mängel der überlassenen Software hat der Kunde DIAL unverzüglich mitzuteilen und werden von DIAL innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von DIAL durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 

 

(2) Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten Vergütung durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

10. Haftung


(1) DIAL haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden, soweit DIAL, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

(2) DIAL haftet außerdem für dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandene Schäden, soweit diese von DIAL, dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch die fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. In diesem Fall ist die Haftung von DIAL auf die Schäden, die bei Abschluss dieses Vertrages typischerweise vorhersehbar waren, beschränkt.

 

(3) Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Schadensersatzverpflichtungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unter anderem vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Ansprüche. Diese Haftungsbeschränkung schränkt jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung nicht ein, einschließlich der Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder der Haftung für Körperverletzungen, die durch Fahrlässigkeit verursacht worden sind.

 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel


(1) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Nutzungsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von DIAL erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Vermieter hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt. 

 

(2) Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von DIAL unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

 

(3) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

 

(4) Der Erfüllungsort ist am Sitz von DIAL.

 

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist Lüdenscheid.