Nach EN 12464-1 ist der Grad der Direktblendung durch Leuchten einer Beleuchtungsanlage nach der Tabellenmethode des CIE - Unified Glare Rating - Verfahrens (UGR) zu bestimmen. Das Verfahren basiert auf der Formel:



Dabei bedeuten:


Lb   Hintergrundleuchtdichte in cd/m2, berechnet aus Eind/π mit Eind als vertikale Indirektbeleuchtungsstärke am Beobachterauge


L     mittlere Leuchtdichte in cd/m2 der Lichtaustrittsfläche jeder Leuchte in Richtung des Beobachterauges


ω     Raumwinkel in Steradiant (sr) der Lichtaustrittsfläche jeder Leuchte, bezogen auf das Beobachterauge


p     Postionsindex nach Guth für jede einzelne Leuchte, abhängig von deren räumliche Abweichung von der Hauptblickrichtung


Die UGR- Werte sind im Bereich von 10 ("keine Blendung") und 30 ("nicht akzeptable psychologische Blendung") gestuft: 13; 16; 19; 22; 25; 28.

Je größer der UGR-Wert, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für Blendung. Diese Grenzwerte sind bestimmten Tätigkeiten und Räumen zugeordnet, sie dürfen nicht überschritten werden (s. a. Planungsrichtlinien).

Die Änderung des UGR-Wertes für unterschiedliche Beobachterpositionen kann mit Hilfe der erweiterten UGR-Tabelle oder mittels der Formel ermittelt werden. Wenn der größte UGR-Wert in einem  Raum den UGR-Grenzwert überschreitet, sollten Angaben über die geeignete Anordnung der Arbeitsplätze gemacht werden.