Die örtliche Gleichmäßkeit g1 ist das Verhältnis der minimalen Emin zur mittleren Beleuchtungsstärke :



Für das Wohlbefinden und zur Vermeidung rascher Ermüdung ist eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung im Innenraum von großer Bedeutung. Hierzu sollte nach EN 12464-1 die örtliche Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke im Bereich der Sehaufgabe g1 ≥ 0,7 und im unmittelbaren Umgebungsbereich g1 ≥ 0,5 betragen.