Das photometrische Entfernungsgesetz verknüpft die Beleuchtungsstärke Ep in einem Punkt auf der Nutzebene (Punktbeleuchtungsstärke) mit der Lichtstärke I einer Lichtquelle  mit dem Abstand r:



ε steht dabei für den Einfallswinkel der Richtung des Lichts in Bezug auf die zu beleuchtende Ebene.


Die Beziehung besagt, daß die Beleuchtungsstärke auf einer Fläche umgekehrt proportional zum Quadrat des Abstands zwischen Lichtquelle und zu beleuchtender Fläche abnimmt, d.h. wird der Abstand der Lichtquelle zur Fläche verdoppelt, so reduziert sich die Beleuchtungsstärke auf ein Viertel.


Dieses Gesetz gilt jedoch streng genommen nur für punktförmige Lichtquellen und Empfänger, mit ausreichender Genauigkeit erst ab der photometrischen Grenzentfernung. Diese Entfernung hängt ab von:


  • dem zugelassenen Messfehler
  • der größten Ausdehnung der Lichtquelle
  • der Größe der Lichteintrittsfläche des Photometerkopfs des Beleuchtungsstärkemeßgerätes
  • der räumlichen und örtlichen Empfindlichkeitsverteilung des Photometerkopfes


Die Beachtung der photometrischen Grenzentfernung ist in der Licht-Meßtechnik von großer Bedeutung. Hier werden zur Bestimmung der Lichtstärkeverteilung einer Leuchte Beleuchtungsstärken gemessen und über das photometrische Entfernungsgesetz auf die Lichtstärken zurückgerechnet. Als Faustregel gilt: wenn der Meßabstand r das zehnfache der größten Ausdehnung der Lichtquelle beträgt, ist der Fehler < 1%.


In DIALux wird die photometrische Grenzentfernung dadurch berücksichtigt, daß ab einem Verhältnis von 5 :1 (Abstand der beleuchteten Flächen (z.B. Wand, Nutzebene und Decke) zur größten Ausdehnung der Lichtquelle, längs und quer) die Leuchte in Teilleuchten unterteilt werden. Jeder Teilleuchte wird dieselbe LVK und ein entsprechender Anteil des Gesamtlichtstroms zugeordnet. In Längs- und Querrichtung der Leuchte kann bis 9 mal, d.h. je nach Abstand von der zu berechnenden Fläche kann eine Leuchte in 9*9= 81 Teilflächen unterteilt werden.