Um eine Randzone von 0,5 m kann die Bewertungsfläche für den Bereich der Sehaufgabe und den unmittelbaren Umgebungsbereich vermindert werden, wenn ausgeschlossen wird, dass dort Arbeitsplätze angeordnet werden.
Geändert am: Fr, 8 Jul, 2016 um 9:03 VORMITTAGS
Um eine Randzone von 0,5 m kann die Bewertungsfläche für den Bereich der Sehaufgabe und den unmittelbaren Umgebungsbereich vermindert werden, wenn ausgeschlossen wird, dass dort Arbeitsplätze angeordnet werden.
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