Die Raumbezogenene Beleuchtung ist als Beleuchtungskonzept zu empfehlen, wenn

  • die örtliche Zuordnung und die räumliche Ausdehnung der Arbeitsbereiche nicht bekannt sind
  • eine örtlich variable Anordnung der Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche vorgesehen ist
  • im gesamten Raum gleiche Sehbedingungen herrschen sollen
  • im gesamten Raum eine gleichmäßige Lichtwirkung erzielt werden soll


Bei der raumbezogenen Beleuchtung müssen die Anforderungen an die Beleuchtung (s. Planungsrichtlinien) für den gesamten Raum eingehalten werden. Die Bewertungsfläche für die Berechnung und Überprüfung ist die Raumgrundfläche in einer Höhe von 0,75 m bzw. 1,2 m über dem Boden, wobei eine Randzone von 0,5 m unberücksicht bleiben kann, wenn ausgeschlossen wird, dass dort Arbeitsplätze angeordnet werden.