Feste Körper, Flüssigkeiten und Gase strahlen aufgrund ihrer Temperatur Energie ab. Diese Energie ist umso größer, je höher die Temperatur ist.


Bei der Temperaturstrahlung ist das erste schwache Leuchten eines glühenden Körpers ab 800 K ( 0 K ≅ -273°C) im Dunkeln erkennbar. Bei steigender Temperatur geht der Körper danach in Rotglut, Gelbglut und schließlich in Weißglut über. Die auftreffende Fremdstrahlung wird je nach Oberflächenbeschaffenheit zusätzlich reflektiert.


Schwarzer Strahler:

Bei einem sog. Schwarzen Strahler, einem Selbstleuchter, der alle auftreffende Fremdstrahlung absorbiert (auch Hohlraumstrahler oder Planckscher Strahler genannt), ist die spektrale Zusammensetzung der abgegebenen Strahlung allein durch seine Temperatur bestimmt. Somit können diese Temperaturen als "Normal" für die spektrale Zusammensetzung (Lichtfarbe, Farbtemperatur) beliebiger Lichtquellen dienen. Die Farbarten des Planckschen Strahlers liegen in der Normfarbtafel auf einem Kurvenzug.

Die spektralen Eigenschaften von technischen Temperaturstrahlern (Glühlampen, Hochvolt-Halogenglühlampen, Niedervolt-Halogenglühlampen) sind diesem sehr ähnlich, so dass ihnen Farborte auf diesem Kurvenzug zugeordnet werden können.

Die Farbarten anderer Lichtquellen (Entladungslampen) hingegen liegen nur in der Nähe der Kurve. Solchen Lichtarten wird eine ähnlichste Farbtemperatur zugeordnet.